Inklusion

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Das Wort Inklusion (lateinisch inclusio, "der Einschluss") bedeutet Einbeziehung, Einschluss, Teilhabe, Dazugehörigkeit und tritt als Fachbegriff auf.

Es geht dabei nicht um Normalisierung durch Anpassung behinderter Menschen an normale Lebensstandards "Nichtbehinderter Menschen", sondern um die "Umgestaltung der Umwelt im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die die Bürgerrechte aller ihrer Bürger/-innen respektiert und zu realisieren hilft." (Hinze)

Integration wird oft nur als Eingliederungsmassnahme oder als eine Platzierung behinderter Menschen in eine bestehende bzw. "passende" Einrichtung der Behindertenhilfe gehandhabt. Integration hat zu sehr den Einzelnen, nicht aber die Gruppe, das Wohnumfeld und die Bezugswelt im Fokus.

Beispiele zur Veränderung

  • Alle behinderten Menschen werden nicht wie bisher im Lichte ihres Behindertenseins fokussiert, sondern als Mitbürger akzepiert und behandelt.
  • Soziale Netze zwischen Menschen mit und ohne Behinderung werden gefördert
  • Nichtbehinderte Bürger aus dem sozialen Umfeld werden als potentielle, informelle Netzwerkpartner angesprochen 

Auzug aus Literatur von Prof. Dr. Georg Theunissen (Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung, ISBN Nr. 978-3-17-018925-6)

Weitere Literaturhinweise:

  • Empowerment und Heilpädagokik, Georg Theunissen / Wolfgang Plaute, ISBN Nr. 3-7841-1336-2 
  • Erwachsenenbildung und Behinderung, Georg Theunissen, ISBN Nr. 3-7815-1259-2

Die gelebte Inklusion ist erreicht, wenn der Mensch mit einer Behinderung ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft ist und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.